Die Gesellschaftsstruktur
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Die Stadtwache
Die Stadtwache besteht aus Personen, die für einen festgelegten Zeitraum freiwillig Militärdienst verrichten. Für diese Zeit sind sie fest gebunden und es gibt keine Entschuldigung für ein frühzeitiges Auflösen dieses Dienstes. Er bringt verschiedene Vor- aber auch Nachteile mit sich, die an anderer Stelle erläutert werden.
Die Stadtwachen sind allgemein nur in den Städten zu finden. Außerhalb findet man sie nur bei Truppenverschiebungen auf dem Weg in eine andere Stadt, oder auf Befehl des Sultans. (Außerhalb der Städte ist jeder für seine Sicherheit selbst verantwortlich oder der entsprechend damit beauftragte Söldnertrupp oder Karawanenführer. Die Städte sind sicher, aber der Rest?!...)
Angestellte des Hofes
Sie werden jeweils vom Sultan ernannt und sind praktisch Bedienstete mit mehr oder weniger großer Machtbefugnis. Sie unterstehen nur dem Sultan, der Sultanin, den Roten Tigern und dem Rat
Die Kalifen
Sie sind die Stadtregenten und werden vom jeweiligen Emir der entsprechenden Provinz ernannt. Innerhalb der Stadt regieren sie selbständig, vergleichbar mit den Emiren.
Die Scheik/Die Sheikas
Sie sind die Stammesoberhäupter der Nomadenstämme. Der Titel eines Scheiks ist erblich und kann nur auf einer Stammesversammlung von den Mitgliedern des Stammes, in Anwesenheit des Sultans, aberkannt werden. Sie sind gleichgestellt in ihrer Position mit den Kalifen.
Die Beys
Der Titel eines Beys ist vergleichbar mit der Position und den Aufgaben eines Ritters. Sie erhalten ein Stück Land bei ihrer Ernennung. Sie erhalten ihren Titel direkt vom Sultan und werden dann in der Regel einem "Lehnsherrn" unterstellt. Dies kann der Sultan selbst, ein Emir, ein Kalif oder ein Scheik sein. Sie verwalten normalerweise ihre Güter ähnlich wie ein Kalif die Stadt.
Bürger
Dies sind die wahlberechtigten Bewohner Samarkands, die die vollen Rechte und Pflichten innehaben. Sie formen die Gilden und wählen die Kandidaten für die Sultanswahl aus.
Ehrenbürger
Dies sind Personen, die sich in ihrem Beistand oder ihrer Hilfe um Samarkand in außergewöhnlicher Art und Weise verdient gemacht haben und so behandelt werden wie hochrangige Gäste. Sie gehören aber nicht im eigentlichen Sinne zu Samarkand. Sie haben weder ein Wahlrecht noch die normalen Privilegien eines Bürgers.