Kodex der Ratsritter


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1. Die Ritter sind verpflichtet, alles Unheil von den Ratsmitgliedern von Samarkand fernzuhalten. Sie müssen gegen physische Angriffe, sowie gegen Verleumdungen aller Art vorgehen, um Leib, Leben und die Unversehrtheit des Rufes der Ratsmitglieder zu gewährleisten.Dafür erhalten sie von Samarkand und dem gesamten Rat Rückendeckung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und zum Schutze ihrer eigenen Person. Dem Rat sind sie zur vollständigen Auskunft verpflichtet.
2. Verschwörungen, Verleumdungen, Bedrohungen oder Intrigen gegen den Rat, einzelne Mitglieder des Rates, gegen Samarkand oder den Sultan sind sofort dem Rat oder einem Angehörigen des Rates zu melden.
3. Ein Ratsritter erhält während seiner Dienstzeit ein Salär in Höhe von 1 Gold pro Monat.
4. Ein Ratsritter kann keinem Mitglied des Rates in irgendeiner Form Schaden zufügen.
5. Vernachlässigt ein Ratsritter seine Pflicht in grober Art und Weise, unterliegt er, egal wo er sich aufhält, der Gerichtsbarkeit von Samarkand und wird entsprechend der Gesetzgebung seiner gerechten Strafe zugeführt.
6. Die erste Pflicht eines Ratsritters gilt den Mitgliedern des Rates. Sie stehen über der Familie, seinen Freunden oder Lebensgefährten.
7. Gerät ein Ratsritter während seiner Tätigkeit in einen Gewissenskonflikt, so kann er den Rat bitten, ihn von seinen Pflichten zu entbinden. Dieser Entlassung muß der Rat in mehrheitlicher Abstimmung zustimmen. Die einzige andere Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung ist der endgültige Tod.