8. |
Als Ratsritter darf man entweder auftreten, wenn ein Ratsmitglied anwesend ist, oder er die ausdrückliche Genehmigung eines oder mehrerer Ratsmitglieder hat. Bringt er das Ansehen von Samarkand in Mißkredit, fällt er unter die Rechtsprechung von Samarkand und hat die Konsequenzen zu tragen.
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9. |
Ein samarkandischer Ratsritter darf, während seiner Dienstzeit, das Wappen Samarkands führen. |
10. |
Schadet jemand einem Ratsritter, der unter seinem Titel auftritt, so wird Samarkand für ihn einstehen. |
11. |
Ein Ratsritter kann jederzeit die Grenzen Samarkands überschreiten und erhält nach einer dreijährigen Dienstzeit ein Stadthaus in einer samarkandischen Stadt seiner Wahl und die vollen Bürgerrechte. |
12. |
Die Dienstzeit ist auf den abgesprochenen Vertragszeitraum begrenzt, kann aber, wenn er sich bewährt hat und es sein Wunsch ist, verlängert werden. |
13. |
Ein Ratsritter wird vom Rat oder vom Sultan ernannt und verpflichtet. Dies kann sowohl schriftlich, als auch mündlich geschehen. |
14. |
Sollte ein Ratsritter maßgeblich an der Initiierung eines guten Geschäftes beteiligt sein, so erhält er 30% des Gewinnes aus diesem Geschäft. |